Mütterpflege - FamiLIEnleBEn

Ihre Familienpraxis in Alt-Hohenschönhausen
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Mütterpflege

Schwangerschaft
Mütterpflege
Umsorgung nach der Geburt

Im Wochenbett soll sich die frisch gebackene Mama von der Schwangerschaft und der Geburt erholen. Gerade im Frühwochenbett bedarf es besonderer Ruhe und Pflege. Sie sollte keinerlei körperliche Arbeit verrichten, sondern sich voll und ganz auf ihr Neugeborenes und auf sich konzentrieren und in ihre Mutterrolle hineinwachsen. In dieser Zeit durchlebt die Mama viele körperliche und psychische Veränderungen. Diese Ausnahmesituation geht oft mit Erschöpfung, Zweifeln und Unzufriedenheit einher.

Eine Mütterpflegerin unterstützt neben einer evtl. zusätzlichen Hebamme die Mama (und auch die Familie) und steht mit Rat und Tat zur Seite.
Sie hat Fachkenntnisse über Schwangerschaft, Wochenbett, Stillen Babypflege etc. Eine Mütterpflegerin hat jedoch keine medizinische Ausbildung wie eine Hebamme und darf daher keine medizinischen Handlungen vornehmen.

Durch eine Mütterpflegerin erfährt die Mutter Zuwendung, Mütterlichkeit, Ruhe, Hilfe, Wertschätzung und kann so ohne Zweifel an sich selbst und somit gestärkt in ihre Mutterrolle wachsen.
Aufgaben der Mütterpflegerin

  • sie erledigt kleine Einkäufe
  • Unterstützung bei evtl. vorhandenen Geschwisterkindern
  • macht die notwendigen Dinge im Haushalt (Haushalt mit offenen Augen)
  • kocht gesunde und evtl. für das Wochenbett geeignete Gerichte oder was die Mama gerade essen mag (gewünscht auch für die ganze Familie)
  • nimmt sich Zeit für evtl. Fragen, Probleme oder hört einfach nur zu
  • zur Entspannung gibt sie Massagen (z. b. Nacken-, Rücken- oder Handmassagen)
  • unterstützt bei der Babypflege
  • steht beratend und unterstützend beim Stillen (Stillprobleme) oder Flaschennahrung zur Seite

Wie bekomme ich eine Mütterpflegerin

Eine Mütterpflegerin läuft unter dem Begriff der „Haushaltshilfe“. Eine Bezuschussung oder gar Übernahme erfolgt in der Regel von den Krankenkassen (§ 24h SGB V Gründe die auf Schwangerschaft oder Geburt zurückzuführen sind oder § 38 SGB V im Krankheitsfall). Bei privat Versicherten erfolgt keine Übernahme durch die Krankenversicherung, sondern muss privat in Rechnung gestellt werden. Eine Mütterpflegerin kann bereits in der Schwangerschaft unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Es sollte ein „Antrag auf Haushalthilfe“ bei der jeweiligen Krankenkasse angefordert werden. Eine ärztliche Verordnung/Bescheinigung ist ebenfalls notwendig. Der Umfang des Einsatzes der Mütterpflegerin wird von der Krankenkasse festgelegt.

In einem vorherigen persönlichen Gespräch beantwortet unsere Mütterpflegerin Nicole Frank und Carolin Fiedler alle Ihre Fragen.
weitere Informationen bzw. Anfrage

Wo viele Hände sind, ist die Last nicht schwer.

aus Haiti
Praxis famiLIEnleBEn * Friedhofstraße 2 *13053 Berlin
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